Garantie
Unsere Garantiebedingungen
In unserer Zahnklinik können Sie Ihre Garantie für die bei uns durchgeführten Zahnbehandlungen unter Einhaltung folgender Bedingungen und Vorschriften geltend machen:- Sie erscheinen jährlich einmal zur Kontrolluntersuchung und zur Mundhygienebehandlung (professionelle Zahnreinigung)
- Sie halten das bei den Kontrolluntersuchungen vorgeschlagene Mundpflegeprogramm ein,
- Sie lassen die bei den Kontrolluntersuchungen vorgeschlagenen Behandlungen innerhalb der von uns festgesetzten Frist vornehmen,
- Sie halten das von uns vorgeschlagene Mundhygieneprotokoll ein,
- Sie begleichen Ihre eventuell bestehenden, offenen Rechnungen.
- Sie benutzen Ihren Zahnersatz bestimmungsgemäß und lassen ihn ausschließlich physiologischen Kaukräften aussetzen, die nicht zur Überbelastung des Zahnersatzes führen.
- Der Zahnersatz ist keinem Trauma bzw. Knochen- und Zahnfleischerkrankungen ausgesetzt.
- Bei zahntechnischen Problemen übernehmen wir die Kosten der sich daraus ergebenden zahnmedizinischen und zahntechnischen Arbeiten, wenn wir über die Beschädigung oder den Fehler des Zahnersatzes innerhalb von 2 Arbeitstagen benachrichtigt werden.
Die Garantie kann in folgenden Fällen nicht geltend gemacht werden
- im Falle einer absichtlichen Beschädigung,
- der herausnehmbare Zahnersatz wurde unzureichend gepflegt oder mechanisch beschädigt,
- bei Veränderungen, die sich aus Suchtkrankheiten bzw. schlechten Gewohnheiten (Zähneknirschen in der Nacht, unzureichende Mundhygiene, Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, usw.) ergeben,
- bei gesundheitlichen Zustandsverschlechterungen, die von einer inzwischen entstandenen Erkrankung hervorgerufen wurden,
- wenn die Zahnbehandlung von einem anderen Zahnarzt oder einer anderen Zahnklinik durchgeführt wurde, oder wenn der Zahnersatz in einem anderen zahntechnischen Labor angefertigt wurde,
- wenn der Zahnersatz nicht bestimmungsgemäß benutzt wird, oder wenn er extremen Krafteinwirkungen ausgesetzt wird, die zur Überbelastung des Zahnersatzes führen,
- bei anderweitigen Krankheiten, die nicht mit den durchgeführten Zahnbehandlungen zusammenhängen,
- bei Beschädigungen, die sich aus nichtbestimmungsgemäßer Benutzung bzw. einem Unfall ergeben.
- bei Unfallverletzungen und den Folgeerscheinungen der sich dadurch vorgenommenen Notfalleingriffen.
- Der Zahn muss infolge früherer Behandlungen (Zahnfüllungen, Präparation von Zahnkronen) wurzelbehandelt werden.
- Der Patient erscheint nicht bei der jährlich stattfindenden Kontrolluntersuchung.
Garantiezeit
- Zahnfüllungen: 1 Jahr
- Zahnersatz: 2 Jahre (wenn der Patient bei der obligatorischen, jährlichen Kontrolluntersuchung erscheint)
- Implantate:
- Nobel Parallel: 5 Jahre (wenn der Patient bei der obligatorischen, jährlichen Kontrolluntersuchung erscheint)
- Bredent: 3 Jahre (wenn der Patient bei der obligatorischen, jährlichen Kontrolluntersuchung erscheint)