Garantie
Unsere Garantiebedingungen
In unserer Zahnklinik können Sie Ihre Garantie für die bei uns durchgeführten Zahnbehandlungen unter Einhaltung folgender Bedingungen und Vorschriften geltend machen:
- In unserer Zahnarztpraxis können Sie Ihre Garantie für die bei uns durchgeführten Zahnbehandlungen unter den folgenden Bedingungen geltend machen:
- Der Patient nimmt nach Abschluss der Behandlung mindestens einmal pro Jahr eine Nachbehandlung zur Mundhygiene in Anspruch, erscheint zu den vorgeschriebenen
- Kontrolluntersuchungen und befolgt das empfohlene Pflegeprogramm.
- Die bei den Kontrolluntersuchungen empfohlenen Behandlungen werden innerhalb der von uns empfohlenen Frist durchgeführt.
- Einhaltung des von uns empfohlenen Mundhygieneprotokolls,
- Begleichung etwaiger ausstehender Zahlungen.
- Die Zahnprothese wird bestimmungsgemäß verwendet und ausschließlich physiologischen Kaukräften ausgesetzt, die nicht zu einer Überlastung der Zahnprothese führen.
- Das Gebiss ist keinen Traumata, Knochen- und Zahnfleischerkrankungen ausgesetzt.
- Bei zahntechnischen Problemen übernehmen wir die Kosten für die erforderlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Arbeiten, sofern die Beschädigung oder der Defekt des Zahnersatzes innerhalb von 2 Werktagen gemeldet wird.
Hodent Kft. haftet nicht für unerwartet notwendige Wurzelbehandlungen, die sich aus der Anfertigung von Kronen/Brücken ergeben.
Die Garantie gilt nicht für
- Der Patient hält sich nicht an die Regeln der Mundhygiene.
- Der Patient erscheint nicht zur jährlichen Kontrolluntersuchung.
- Der Patient befolgt die Anweisungen des Zahnarztes nicht (z. B. keine Verwendung einer nächtlichen Aufbissschiene).
- Unsachgemäße Verwendung des Zahnersatzes, extreme Krafteinwirkungen, die über die physiologische Kaukraft hinausgehen und zu einer erhöhten Belastung des Zahnersatzes führen.
- Der herausnehmbare Zahnersatz (Teil- oder Vollprothese) wurde nicht richtig gepflegt.
- Probleme aufgrund von unzureichender Ernährung und anderen schlechten Gewohnheiten.
- Mechanische Beschädigung der Zahntechnik, herausnehmbare Zahnprothese durch einen Unfall (Sturz, Kampfsportarten), chemische Beschädigung durch Chemikalien (konzentrierter Alkohol, Chemikalien).
- Durch einen Sportunfall verursachte Beschädigung der Zahntechnik.
- Erkrankungen des Kauapparats aufgrund von systemischen, infektiösen und tumorösen Erkrankungen sowie deren Behandlung. Unfälle und deren Folgen sowie Notfallmaßnahmen.
- Allgemeine Erkrankungen, die sich negativ auf den Zustand der Zahntechnik auswirken (z. B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Chemotherapie).
- Probleme aufgrund psychischer und anderer psychischer Erkrankungen.
- Natürlicher Rückgang des Zahnfleisches (Gewebe) oder Knochenbestands.
- Die Beschädigung oder der Defekt des Zahnersatzes wird später als innerhalb von zwei Werktagen gemeldet.
- Der Zahn muss aufgrund früherer Behandlungen (Füllung, Kronenpräparation) einer Wurzelbehandlung unterzogen werden.
- Der Patient lässt die von Hodent Kft. empfohlene Behandlung und zahntechnische Arbeit in einer anderen Klinik durchführen.
- Der Patient hat innerhalb kurzer Zeit erheblich an Gewicht zugenommen oder abgenommen.
- Der Patient verzichtet auf die Durchführung der Garantieleistung.
- Der Zahn muss aufgrund früherer Behandlungen (Füllung, Kronenpräparation) einer Wurzelbehandlung unterzogen werden.
- Der Patient erscheint nicht zur jährlichen Kontrolluntersuchung.
- Der Erfolg der Wurzelbehandlung kann nicht garantiert werden.
Garantiezeit
- Zahnfüllungen: 1 Jahr¹
- Zahnersatz: 2 Jahre² ((bei jährlicher Kontrolluntersuchung)
- Implantate:
- Nobel Parallel: 5 Jahre³ (bei jährlicher Kontrolluntersuchung)
- Bredent: 3 Jahre (bei jährlicher Kontrolluntersuchung)
Die Durchführung von Garantiearbeiten erfolgt ausschließlich nach der Analyse und Auswertung der jeweiligen Situation.
¹ Die Wurzelbehandlung von Zähnen ist nicht in der Garantie enthalten. Wenn eine Wurzelbehandlung erforderlich ist, wird der Preis der früheren Füllung in den Preis der für den Zahn angefertigten Füllung, des Inlays, Onlays oder der Krone innerhalb der Garantiezeit eingerechnet.
² Die Behandlung des Zahnersatzes oder Implantats unter dem Zahnersatz ist nicht von der Garantie abgedeckt. Wenn der Zahnersatz aufgrund einer Beschädigung des Pfeilerzahns oder Implantats entfernt werden muss, wird innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren der für die frühere Füllung gezahlte Betrag auf den Preis des neuen Zahnersatzes angerechnet. Das Unterfüttern des herausnehmbaren Zahnersatzes und der Austausch der Einlagen fallen nicht unter die Garantieleistungen, da sie zur Pflege des Zahnersatzes gehören.
³ Wenn sich das Implantat nicht einfügt und entfernt werden muss, ist entweder das Einsetzen eines anderen Implantats garantiert oder die vom Patienten für das Implantat gezahlten Kosten werden auf den Preis des neuen (anderen Typs) Ersatzes angerechnet. Die Garantie gilt nicht für Implantate bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nachweislich schädlich für Implantate sind: Rauchen, unzureichend behandelte Diabetes, Parodontitis, Bisphosphonate und andere Medikamente, die den Knochenstoffwechsel beeinflussen (antiresorptive Medikamente), immunsuppressive Medikamente, Traumata. Die Garantie gilt nicht für die Wirksamkeit von Knochenersatzoperationen.





