Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Erbringung zahnärztlicher Dienstleistungen. (AGB)
I. Allgemeine Regeln, Daten
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der HODENT Zahntechnik und Zahnmedizin GmbH, 8380 Hévíz, Széchenyi u.76, erbrachten Gesundheitsleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Adresse der Website des Dienstleisters
Der Leistungserbringer betreibt eine Internetseite, die unter der Adresse hodent.hu zu erreichen ist. Die Internetseite enthält die jeweils gültigen AGB des Leistungserbringers.
II. Begriffsbestimmungen
Dienstleistungserbringer: HODENT Fogtechnikai és Fogászati Kft. 8380 Hévíz, Széchenyi u. 76. Steuernummer: 11344043-2-20
Der Dienstleistungserbringer verfügt über die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Berufs-, behördlichen und betrieblichen Genehmigungen und Voraussetzungen und hat für die Erbringung seiner Leistungen einen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen, der auch die in seinem Auftrag handelnden Personen abdeckt.
- Klient (oder Patient): der im individuellen Dienstleistungsvertrag (oder Behandlungsplan) genannte Patient, oder mangels eines individuellen schriftlichen Dienstleistungsvertrags, die Person, die die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt.
- Individueller Dienstleistungsvertrag (oder Behandlungsplan). Jede rechtliche Erklärung, die in der Praxis des Leistungserbringers ausgestellt wird, die für die Erbringung der Leistung erforderlich ist, und die vom Patienten und/oder dem gesetzlichen Vertreter des Kunden auf den Formularen des Dienstleistungserbringers unterzeichnet wird, oder die dem Dienstleistungserbringer zu irgendeinem Zeitpunkt im Verlauf der Behandlung persönlich als seine eigene ausgehändigt wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Behandlungsplan selbst; Zahnärztliches Anamneseformular; Einwilligungsformulare für chirurgische und andere Behandlungen oder andere neue Formulare, unabhängig davon, ob sie in Zukunft eingeführt werden oder nicht, oder medizinische oder Patienteninformationen oder andere Formulare oder zusätzliche Erklärungsformulare, wie auch immer sie genannt werden, im Zusammenhang mit den Behandlungen). Der Dienstleistungserbringer behält sich ausdrücklich das Recht vor, seine medizinischen und Behandlungsunterlagen laufend zu ändern.
- Anamnese: ein vom Patienten vor Beginn der Behandlung unterzeichnetes Dokument, das die persönlichen und medizinischen Daten des Patienten sowie seine Einwilligung zwecks Verarbeitung enthält.
III. Die Bedingungen und der Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien
1. Die Parteien bestimmen die Reihenfolge und den Inhalt der vom Kunden gewählten ambulanten zahnärztlichen Dienstleistung(en) und der erforderlichen Materialien gemäß den Bedingungen dieser AGB und dem Inhalt des Behandlungsplans, der einen integralen Anhang zu diesen AGB bildet.
Sofern im Behandlungsplan nichts anderes festgelegt ist, wird der individuelle Dienstleistungsvertrag von den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen, während der die einzelnen Behandlungen, Materialien und vermittelten Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zu den im aktualisierten individuellen Dienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen bestellt und durchgeführt werden.
Modalitäten des Abschlusses des Behandlungsplans
Der Dienstleistungsvertrag kann schriftlich oder durch konkludentes Verhalten (insbesondere durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Patienten) geschlossen werden.
Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstleistungserbringer und dem Kunden kommt durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung (durch konkludentes Verhalten) mit dem in den AGB festgelegten Inhalt zustande, auch wenn der Behandlungsplan und damit der Vertrag selbst aus irgendeinem Grund nicht unterzeichnet wird.
Durch das Eingehen eines Rechtsverhältnisses mit dem Leistungserbringer erkennt der Patient an, dass neben dem Behandlungsplan auch die Bestimmungen der vorliegenden AGB Bestandteil des Behandlungsplans sind, und dass er die darin festgelegten Gebühren für die Nutzung der Dienstleistung zu entrichten hat.
Kein neuer Behandlungsplan stellt unter anderem eine Änderung der Leistungen oder eine sonstige Änderung des Behandlungsplans dar.
Beschränkungen des Abschlusses eines Vertrages über eine einmalige Dienstleistung (Behanldungsplan)
Der Dienstleistungserbringer ist berechtigt, den Abschluss eines Behandlungsplans und/oder die Erbringung der Leistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ist der Patient nicht volljährig, entmündigt oder in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt, ist für den Abschluss des Behandlungsplans auch die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
(2) Der Dienstleistungserbringer ist berechtigt, selbständig vom Behandlungsplan abzuweichen (z.B. bei Problemen, die bei der Aufnahme des Zahnstatus nicht erkannt wurden, unerwartete Faktoren), hat aber den Auftraggeber nach Möglichkeit vorher zu konsultieren, wenn größere fachliche Abweichungen gerechtfertigt sind. Änderungen des Behandlungsplans können zu Änderungen des angebotenen Preises führen, die der Dienstleister dem Kunden vor oder während der Behandlung mündlich mitteilt. Der Kunde nimmt das Angebot einer gegenüber dem ursprünglichen Plan geänderten Behandlung an, indem er die Behandlung stillschweigend fortsetzt.
(3) Die für den Abschluss des Behandlungsplans erforderlichen Patientendaten sind im Anamnesebogen enthalten, einschließlich der medizinischen Daten des Patienten. Der Dienstleistungserbringer fordert die oben genannten Daten vom Patienten im erforderlichen Umfang an, wobei er berechtigt ist, nach eigenem Ermessen auf die Bereitstellung bestimmter Daten zu verzichten und bei Bedarf zusätzliche Daten vom Patienten anzufordern.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, sich auf die vom Patienten erhaltenen Daten zu verlassen und seine Leistungen entsprechend zu erbringen. Erweisen sich die vom Patienten gemachten Angaben als unwahr, ungenau oder in sonstiger Weise irreführend oder unrichtig, so geht der daraus resultierende Schaden, einschließlich des Schadensersatzes des Dienstleistungserbringers, zu Lasten des Patienten, und der Dienstleistungserbringer haftet nicht für diesbezügliche Schadensersatz-, Entschädigungs- oder sonstige Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Patienten.
Der Patient ist verpflichtet, dem Dienstleistungserbringer jede Änderung seiner Daten unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Unterlässt er dies, so erfüllt der Dienstleistungserbringer seine Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis mit dem Patienten auf der Grundlage der über ihn gespeicherten Daten. Schäden, die aus der unterlassenen Mitteilung entstehen, gehen zu Lasten des Patienten. Der Dienstleistungserbringer ändert die in seinem System enthaltenen Daten über den Patienten auf der Grundlage der Mitteilung des Patienten.
Rechte des Dienstleisters
- Der Dienstleister ist berechtigt, den Behandlungsplan, den individuellen Dienstleistungsvertrag oder das Angebot zu ändern, wenn der Kunde unvollständige oder verspätete Angaben macht oder wenn die Änderung medizinisch begründet ist. Der Dienstleistungserbringer ist verpflichtet, den Kunden über die Änderung zu informieren.
- Der Dienstleistungserbringer hat das Recht, die Behandlung zu verweigern, wenn der Kunde nicht mitarbeitet, sich sein gesundheitlicher oder psychischer Zustand ändert, oder wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesen Fällen kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister geltend machen.
IV. Gewährleistung, Haftung
Allgemeine Bedingungen zur Gewährleistung und Haftung
Der Dienstleister garantiert dem Patienten nur die von seinen (Fach-)Zahnärzten in der Zahnklinik der HODENT Fogtechnikai és Fogászati Kft. durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen und die von ihnen erbrachten zahnärztlichen Leistungen, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen und Einschränkungen.
Die Haftungsbeschränkungen werden vom Patienten ausdrücklich akzeptiert und anerkannt.
Die Haftung des Dienstleisters für Mängel, die sich aus einer fehlerhaften Leistung ergeben, ist auf Mängel beschränkt, die sich aus der Nichteinhaltung der Berufsregeln ergeben. Der Dienstleister haftet im Rahmen der seine Tätigkeit regelnden Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die er und seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und die konkret und unmittelbar mit der Erbringung der zahnärztlichen Leistungen zusammenhängen.
Das Ergebnis der zahnärztlichen Behandlung wird auch durch den allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten und seine Mundhygienegewohnheiten beeinflusst, die nicht von der Garantie abgedeckt sind.
Die Garantie bezieht sich auf die Reparatur oder Neuanfertigung des Zahnersatzes oder der zahnärztlichen Arbeit.
Sie deckt keine Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs- oder sonstigen Kosten (z. B. Arbeitsausfall) oder die Kosten für eine andere fachärztliche Versorgung oder den Verlust des Zahnersatzes.
Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des Ergebnisses von Wurzelbehandlungen oder für unerwartete Wurzelbehandlungen, die im Laufe der Behandlung notwendig werden.
Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für das Auftreten von Wurzelkanalbehandlungen, die während oder nach der Anfertigung von Brücken und Kronen notwendig werden können (in einigen Fällen kann der behandelte Zahn während der Anfertigung von Brücken und Kronen ein Trauma erleiden, das die Notwendigkeit einer Wurzelkanalbehandlung zur Folge haben kann).
Der Dienstleister akzeptiert keine Garantieansprüche für provisorische Brücken, provisorische Kronen und provisorische Versorgungen.Der Patient erkennt an, dass je nach der biologischen Reaktionsfähigkeit des Körpers (und je nach den nicht im Voraus erkennbaren Risiken) das zu erwartende Ergebnis und die endgültige Genesungszeit vom Durchschnitt abweichen können, und der Patient kann für diese Abweichungen keine Entschädigung verlangen.
Neben den bekannten Risiken chirurgischer oder anderer Eingriffe können infolge des vom Patienten gewünschten Eingriffs auch Läsionen auftreten, die spezifische Beschwerden verursachen, für die der Leistungserbringer nicht haftbar gemacht werden kann.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Ergebnisse von zahnärztlichen Eingriffen von Person zu Person sehr unterschiedlich sein können, übernimmt der Dienstleister keine finanzielle oder sonstige Haftung im Falle von ästhetischen Beschwerden.
Darüber hinaus haftet der Dienstleister weder finanziell noch anderweitig für spätere (nach der Übertragung) auftretende ästhetische Beanstandungen bezüglich des bereits gelieferten Zahnersatzes.
Bei einer Reklamation aus rein ästhetischen Gründen schliesst der Dienstleister seine Haftung ausdrücklich (aber nicht ausschliesslich) für die Subjektivität des parodontal- und zahnärztlich-chirurgischen Ergebnisses aus, wenn das Endergebnis fachlich (medizinisch, anatomisch) dem angestrebten Ergebnis entspricht, aber vom Patienten allein aus ästhetischen Gründen nicht akzeptiert werden kann.
Der Dienstleister haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Patienten aufgrund der vorübergehenden Unfähigkeit des Dienstleisters zur Erbringung seiner Leistungen im Falle höherer Gewalt entstehen.
Als höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen gelten Krieg, Naturkatastrophen, Krankheit, Tod, Streik oder vorübergehende Abwesenheit des behandelnden Arztes oder eines Mitglieds des Personals des Dienstleisters, das an der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung beteiligt ist, aus welchem Grund auch immer, sowie die Unterbrechung der öffentlichen Dienstleistungen für die Praxis.
Der Eingriff im Rahmen der Garantie wird ausschließlich in der Praxis der HODENT Kft. durchgeführt. Der Ort der Reparatur oder des Austausches im Sinne der Garantie und Gewährleistung ist die aktuelle Praxis des Dienstleisters.
Die Zahnarztpraxis HODENT erstattet nicht den Wert von Garantiearbeiten, die in einer anderen Zahnarztpraxis durchgeführt wurden.
Für die Geltendmachung eines Garantieanspruchs stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur
Verfügung:- Persönlich in 8380 Hévíz, Széchenyi u. 76.
- Telefonisch unter +36 83 340 717
- Per E-Mail an info@hodent.hu
Dauer der Garantie
Der Leistungserbringer übernimmt für jede Leistung die folgenden maximalen Garantiezeiten:
- Ästhetische Füllung: 1 Jahr Garantie
- Für Inlays (Einlagefüllungen, Onlays): 1 Jahr Garantie
- Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken): 2 Jahre Garantie
- Herausnehmbarer Zahnersatz, Prothesen: 1 Jahr Garantie
- Zahnfüllungen: 3 Monate Garantie
- Implantatmaterial: lebenslange Garantie, 2 Jahre für eingesetzte Implantate
- Keine Garantie für die Behandlung von Implantaten, die in anderen Zahnarztpraxen eingesetzt wurden.
Darüber hinaus gewährt der Dienstleister in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer eine Garantie, die für den Patienten so wenig wie möglich beeinträchtigend ist.
Im Falle einer Reimplantation: innerhalb der Garantiezeit, wenn der Patient unter Berücksichtigung der fachlichen Kriterien reimplantiert werden kann, übernehmen wir die Reimplantation. Die Kosten für das verlorene Implantat und die chirurgischen Kosten der Implantation werden von der Zahnarztpraxis getragen, alle anderen Kosten (insbesondere die Kosten für das Knochenersatzmaterial oder die Membran, die neue Suprakonstruktion, den neuen Ersatz) gehen zu Lasten des Patienten. Innerhalb der Garantiezeit, wenn eine Reimplantation nicht möglich ist, erstatten wir 1/3 des Preises des verlorenen Implantats.
Es gibt keine Geld-zurück-Garantie nach Ablauf der Garantiezeit.
Bedingungen und Ausschluss der Gültigkeit der Garantie
- Die vom Dienstleister gewährte Garantie ist nur dann gültig, wenn die folgenden Bedingungen vollständig erfüllt sind: der Patient pflegt seine Zähne ordnungsgemäß und hält sich an die Mundhygieneanweisungen seines Zahnarztes
- der Patient nimmt an den von seinem Zahnarzt vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen (alle 6 Monate oder jährlich) in der Zahnarztpraxis des Dienstleisters teil
- Der Patient führt die vom Zahnarzt empfohlenen Erhaltungsbehandlungen (z.B.: Zahnsteinentfernung, Prothesenunterfütterung) spätestens nach 30 Tagen durch
- Der Patient hält die Prothese vorschriftsmäßig sauber
- Der Patient benutzt die Prothese bestimmungsgemäß und setzt sie nur physiologischen Kaukräften aus, die nicht zu einer Überbelastung der Prothese führen
- Der Patient setzt die Prothese keinen Traumata, Knochen- und Zahnfleischerkrankungen aus
- Der Patient bezahlt dem Dienstleister für alle Verfahren rechtzeitig.
Die vom Dienstleister gewährte Garantie ist ungültig, wenn
- der Patient nicht zur vorgeschriebenen Kontrolle erscheint,
- bei Problemen mit dem Kauapparat des Patienten aufgrund unzureichender Ernährung und anderer schlechter Gewohnheiten des Patienten der Patient innerhalb eines kurzen Zeitraums stark an Gewicht zu- oder abnimmt.
- Der Patient leidet an einer chronischen Krankheit, die sich negativ auf den Zustand des Gebisses und des Zahnersatzes auswirkt (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Krebs, nach einer Bestrahlung und nach einer Chemotherapie),
- Die Entwicklung von Allergien, Zahnerkrankungen und deren Folgen nach der Behandlung, die vor der Behandlung nicht bekannt waren.
- Die Prothese oder das Implantat sind extremen Belastungen (nächtliches Knirschen, Zähneknirschen) und daraus resultierenden Schäden am Zahnersatz ausgesetzt.
- Der Patient verwendet die Prothese unsachgemäß und die Prothese wird beschädigt (z. B. heruntergefallene Prothese, Sportverletzung).
- Der Zahnersatz wird durch einen Unfall beschädigt.
- Nichtvorhandensein oder Nichttragen der vom Zahnarzt des Patienten empfohlenen Nachtschiene, was zu einem Abplatzen der Porzellanverblendung aufgrund von übermäßigem Zusammenbeißen führt.
- Der Patient lässt die vom Anbieter empfohlene Behandlung und zahnärztliche Arbeit in einer anderen Klinik durchführen.
- Der Patient erhält während oder nach der Behandlung des vom Dienstleister behandelten Bereichs eine zahnärztliche Behandlung bei einem anderen Anbieter.
- Im Falle einer Porzellanschale: Schäden, die durch das Festziehen der Schale verursacht wurden (Missbrauch oder äußere Einwirkungen).
- Die Implantation erfolgt nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit (Langzeitprovisorium, das eine Versorgung zur Vorbereitung der Implantation darstellt),
- Der Patient meldet innerhalb der Frist eine Qualitätsbeanstandung, lässt aber nicht zu, dass die Beanstandung untersucht oder behoben wird, oder stellt dem Anbieter den Zahnersatz nicht zur Verfügung.
- Der Patient hat die vom Dienstleister empfohlenen Behandlungen nicht erhalten oder die Beanstandung ist das Ergebnis einer Reihe von nicht abgeschlossenen Behandlungen.
Obligatorische zahnärztliche Kontrolluntersuchung: Der Dienstleister weist den Kunden darauf hin, dass nach Abschluss einer zahnärztlichen Behandlung, insbesondere im Rahmen der Nachsorge nach einer Parodontalbehandlung, regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich sind, bis der Zahnarzt anordnet, dass diese unterbleiben oder nicht mehr durchgeführt werden.
Nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen, insbesondere bei Zahnimplantaten, sind während der Wundheilungszeit (8-16 Tage) Kontrolluntersuchungen zu den mit dem Zahnarzt vereinbarten Terminen, dreimal jährlich eine professionelle Mundhygienebehandlung, die vom Dienstleister durchgeführt werden kann, und jährliche Röntgenkontrollen erforderlich, um eine vollständige Garantie zu gewährleisten. Das Risiko, dass dies nicht geschieht, trägt allein der Kunde.
V. Behandlung von Beschwerden
Der Dienstleister ist bestrebt, alle seine Dienstleistungen zur vollen Zufriedenheit des Patienten und zu einem zufriedenstellenden Standard zu erbringen.
Der Patient verpflichtet sich, sich bei Beschwerden/Beanstandungen in Bezug auf zahnärztliche Behandlungen und Beratungen in erster Linie an die Zahnklinik der HODENT Kft. zu wenden.
Der Patient hat das Recht, beim Anbieter eine Beschwerde über die vom Anbieter erbrachte Gesundheitsversorgung und die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen einzureichen. Der Kunde hat das Recht, seine Beschwerde persönlich oder telefonisch, mündlich oder schriftlich über eine offizielle elektronische Postadresse an die folgenden Kontaktdaten zu richten:
- Persönlich in 8380 Hévíz, Széchenyi u. 76.
- Telefonisch unter +36 83 340 717
- Per E-Mail an info@hodent.hu
Der Patient ist verpflichtet, zur Untersuchung der Reklamation an einer Kontrolle teilzunehmen, dem Dienstleister die betreffende zahnärztliche Arbeit zur Verfügung zu stellen und alle mit der Reklamation zusammenhängenden Informationen und Daten zu übermitteln. Die Parteien fertigen ein Protokoll über die Kontrolle an.
Ist der Dienstleister von seiner Gewährleistungspflicht befreit oder kann die Reklamation wegen des Verlustes des mangelhaften Zahnersatzes/aus anderen Gründen nicht untersucht werden, nimmt der Dienstleister die Reklamation nicht an.
VI. Wert der Dienstleistung: Behandlungsgebühren, Kosten, Abrechnung
(1) Der Dienstleister informiert den Patienten bei größeren Eingriffen (Operationen, Zahnersatz) in einem schriftlichen Behandlungsplan und bei kleineren Eingriffen (Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, konservierende Behandlungen) mündlich vor dem Eingriff über die Honorare und Sachkosten der medizinischen Leistungen.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach den für den Dienstleister geltenden Rechnungslegungs- und Steuervorschriften, die am Tag der Rechnungsstellung in Kraft sind.
(3) Wenn die Leistung keine Kosten für zahnärztliche Arbeiten umfasst, ist das Honorar für die gelegentliche Behandlung zum Zeitpunkt der Behandlung zu zahlen. Es kann ein Pauschalhonorar gemäß dem Dienstleistungsvertrag unter Berücksichtigung der aktuellen Gebührenordnung berechnet werden.
(4) Bei der Versorgung mit Zahnersatz sind 50 % der jeweiligen Behandlungskosten im Voraus zu zahlen, die restlichen 50 % sind zum Zeitpunkt des Einsetzens des Zahnersatzes zu zahlen bzw. bei höherwertigen Leistungen ist der volle Preis der Leistung im Voraus zu zahlen.
(5) Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, vom Patienten vor Beginn der betreffenden Behandlung eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn er dies nach eigenem Ermessen für erforderlich hält.
(6) Der Patient ist verpflichtet, dem Dienstleister die Kosten zu erstatten, die von den an der Eintreibung der Schuld des Patienten Beteiligten als Schadensersatz berechnet werden.
(7) Die Gebühren und Materialkosten im Rahmen des individuellen Dienstleistungsvertrags (Behandlungsplan) werden als Teil des Behandlungsplans in Abhängigkeit von den individuellen Behandlungsbedürfnissen des Patienten festgelegt. Sofern nicht anders angegeben, sind der Kostenplan und das Angebot des Dienstleisters 30 Tage lang gültig; danach ist der Dienstleister berechtigt, die Gebühren und Sachkosten zu ändern. Darüber hinaus können die Honorarsätze im Behandlungsplan bis zum Ende der Behandlung aus fachlichen Gründen, die sich während der Behandlung ergeben, z.B. unvorhergesehene Eingriffe, therapeutische Maßnahmen, geändert werden.
(8) Der Dienstleister stellt nach jeder Behandlung eine Quittung oder Rechnung aus.
Wenn Sie einen Krankenversicherungsvertrag haben, geben Sie dies bitte im Voraus an!VII. Zahlungsbedingungen und Stornierung der Behandlung
(1) In den gemäß den vorstehenden Punkten ausgestellten Rechnungen sind die Zahlungsweise und die Zahlungsfrist anzugeben. Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe der im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Verzugszinsen anfallen. Die Zahlung kann in jeder vom Dienstleister akzeptierten Form (Barzahlung, Überweisung) erfolgen.
(2) Der Dienstleister informiert den Patienten darüber, dass die begonnene Behandlung nicht ohne die Zustimmung des behandelnden Arztes, der im Besitz eines genehmigten Behandlungsplans ist, geändert werden kann.
(3.) Wird der Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt, oder erscheint der Patient nicht oder mit mehr als 30 Minuten Verspätung, so ist er verpflichtet, 1/3 des Preises der Behandlung für den Tag als Bereitschaftsgebühr zu zahlen, es sei denn, er kann einen offiziellen Nachweis seiner Verhinderung erbringen.
Hat der Dienstleister in einem solchen Fall Materialien für den Patienten beschafft und findet die Behandlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem ursprünglichen Termin statt, so ist er berechtigt, dem Patienten den vollen Wert der beschafften Materialien als Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch, wenn die Leistung von einer anderen Person (z. B. einem Verwandten) im Namen oder zugunsten des Patienten bestellt wird.
VIII. Datenverwaltung, Datenschutz, Information
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erhalten hat, gemäß dem Gesetz CXII aus dem Jahr 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit und anderen geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen.
(1) Der Patient erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Dienstleister die Daten und Erfahrungen aus seiner Behandlung, die ausschließlich medizinischer Natur sind, für wissenschaftliche und Forschungszwecke verwendet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
(2) Der Patient erkennt an, dass die Daten und Informationen, die er auf dem von ihm unterzeichneten Anamnesebogen angibt, für die Auswahl des Inhalts der zahnärztlichen Behandlungen und der medizinischen Behandlungen notwendig sind, und erklärt, dass die angegebenen Daten vollständig sind, und dass er verpflichtet ist, den Dienstleister über alle während der Behandlung auftretenden Änderungen zu informieren.
(3) Der Patient nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass im Büro des Dienstleisters aus Sicherheitsgründen ein Sicherheitskamerasystem in Betrieb ist, und daher (Audio-) und Videoaufnahmen gemacht werden können. Der Dienstleister ist berechtigt, den Polizeibehörden den Inhalt dieser Aufnahmen vorzulegen, wenn dies erforderlich ist. Bei der Anfertigung der Aufnahmen hält sich der Dienstleister an die geltende Gesetzgebung zur Bildaufzeichnung und zum Datenschutz. Der Patient ist damit einverstanden, dass eine Fotodokumentation erstellt wird, um den Erfolg des Zahnersatzes zu unterstützen. Die Fotodokumentation darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten zu Werbezwecken verwendet werden.
(4) Der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten des Patienten nicht an Dritte weiterzugeben. Der Patient ermächtigt den Dienstleister, ihm im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Materialien und Informationen über neue Dienstleistungen oder andere Konditionen zukommen zu lassen. Der Patient akzeptiert auch die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
(5) Der Dienstleister hat einen Hinweis auf die Rechte des Patienten, d.h. die Kontaktdaten des Patientenvertreters, an einer gut sichtbaren Stelle in der Praxis auszuhängen.
(6) Der Dienstleister haftet für die von ihm verursachten Schäden gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen und den besonderen Vorschriften der Berufs- und Haftpflichtversicherung; der Ausschluss der Haftung für Schäden wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder auf den einzelnen Behandlungsplänen angegeben.
(7) Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister im Falle der Nichtbegleichung der Rechnung oder einer anderen Forderung bis zu dem auf der Rechnung oder einem anderen gültigen Dokument angegebenen Fälligkeitsdatum die Forderung durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten eintreiben lassen kann, der vom Dienstleister mit dieser Aufgabe betraut wurde.
(8) Der Patient erklärt und garantiert, dass er das Recht hat, dem Dienstleister alle persönlichen Daten, die er dem Dienstleister zur Verfügung gestellt hat, mitzuteilen, und dass er alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt hat.
IX. Sonstige Bestimmungen
(1) Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags und des Behandlungsplans (bzw. bei Fehlen einer Unterschrift durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Patienten) erkennt der Patient an, dass er die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, und kann nur vor Beginn der Behandlung Einwände erheben (auch durch Ablehnung der Behandlung). Mit der Genehmigung der Behandlung erkennt der Kunde/Patient an, dass das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den individuellen Dienstleistungsvertrag (Behandlungsplan) geregelt wird, und stellt dessen Inhalt nicht in Frage.
(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der individuelle Dienstleistungsvertrag stellen zusammen die vertragliche Vereinbarung der Vertragsparteien dar.
(3) In Angelegenheiten, die in den AGB und dem individuellen Dienstleistungsvertrag (Behandlungsplan) nicht geregelt sind, ist das ungarische Recht, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften über das Gesundheitswesen und die Gesundheitsdienstleistungen, maßgebend.
(4) Die Parteien sind verpflichtet, ihre Streitigkeiten gütlich beizulegen. Für den Fall, dass die diesbezüglichen Verhandlungen erfolglos bleiben, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Zala.
(5) Der Dienstleister hat das Recht, die AGB jederzeit einseitig zu ändern.
(6) Diese AGB regeln generell alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Patienten geregelt sind.
Hévíz, den 10. November, 2025





